Grundsätzlich errechnen sich die Kosten für den Bau eines Blockwohnhauses aus den verschiedenen Aspekten des Hausbaus, wie dem Baugrundstück, dem Bausatz für das Blockfertighaus, den Kosten für das Montageteam, den vom Bauherrn zu erbringenden Steuern und dem Innenausbau des Hauses. Auch sollte jeder Bauherr die Kosten für die Gartengestaltung und für eventuelle Anbauten, wie beispielsweise einen Carport oder eine Garage, in den Kostenplan mit einbeziehen.


Da für den Hausbau in den meisten Fällen ein Kredit benötigt wird, müssen auch die Kosten für diesen mit in den Kostenplan aufgenommen werden.

Beim Bau eines Blockwohnhauses finden sich viele Möglichkeiten für Kosteneinsparungen.

Für ein Blockwohnhaus wird in der Regel keine Unterkellerung benötigt, woraus sich sehr effektive Einsparungsmöglichkeiten für den Bauherrn ergeben, da dieser keinen Aushub und keinen Ausbau des Kellergeschosses bezahlen muss. Des Weiteren sind Blockwohnhäuser aufgrund der sehr fortschrittlichen Blockfertigbauweise, die bei der Errichtung verwendet wird, zumeist in nur sehr kurzer Zeit bezugsfertig. Mithilfe dieses Umstands können beispielsweise doppelte Mietzahlungen vermieden werden. Auch muss der Bauherr das Montageteam nur für die kurze Zeit der Errichtung des Bausatzes bezahlen, was bei einem Standardhaus nicht gegeben ist.

Wird das Blockwohnhaus als Passivhaus oder Nullenergiehaus errichtet, können Förderungen beantragt werden.

Für jeden Bauherrn, der sein Blockwohnhaus als Passivhaus oder als Nullenergiehaus errichtet, besteht die Möglichkeit, für sein Eigenheim eine staatliche Förderung zu beantragen. Diese kann sich beispielsweise in Form eines zinsvergünstigten oder zinslosen Kredits gestalten. Jedoch muss für eine derartige Förderung der jeweilige Energiestandard unbedingt peinlichst genau eingehalten werden.